Ambulante Schlafdiagnostik – erholsam schlafen, endlich wieder fit fühlen

Schlafen Sie schlecht? Finden Sie die Ursache – ganz ohne Klinikaufenthalt.

Nächtliche Unruhe, lautes Schnarchen, Atemaussetzer, Schlafstörungen oder unerholsamer Schlaf können Anzeichen für ernstzunehmende nächtliche Atemstörungen sein – etwa das obstruktive Schlafapnoesyndrom (OSA).

Viele Betroffene scheuen jedoch den Aufenthalt im klassischen Schlaflabor. Unsere Lösung: eine moderne ambulante Schlafdiagnostik in Leverkusen und Umgebung – bequem zu Hause, professionell ausgewertet.

Mit modernster Medizintechnik führen wir eine umfassende Schlafdiagnostik zu Hause durch.

Sie schlafen in Ihrem eigenen Bett, während alle relevanten Messparameter exakt aufgezeichnet werden – ganz ohne Krankenhausaufenthalt.
Erfasst werden unter anderem:

  • Schlafstadien
  • Atemfluss
  • Sauerstoffsättigung
  • Herzfrequenz
  • Schnarchgeräusche
  • Körperlage
  • Atembewegungen

Diese Untersuchung entspricht einer professionellen ambulanten Polysomnographie – wie im Schlaflabor, nur komfortabler und diskreter bei Ihnen zu Hause.

Unsere ambulante Schlafmessung eignet sich insbesondere bei:

  • Schlafstörungen (Insomnie)
  • Verdacht auf Schlafapnoe oder andere schlafbezogene Atmungsstörungen
  • Tagesmüdigkeit trotz ausreichender Schlafdauer
  • Schnarchproblemen
  • Nächtlichem Herzrasen oder Atemnot
  • Konzentrationsproblemen oder morgendlichen Kopfschmerzen
  • Therapiekontrolle bei bestehender Überdrucktherapie (aPAP/cPAP)

Wir betreuen Patientinnen und Patienten u.a. aus Leverkusen, Langenfeld, Burscheid, Leichlingen, Odenthal, Monheim am Rhein, Bergisch Gladbach und der gesamten Region Köln/Bergisches Land.

    Kein Aufenthalt im Schlaflabor notwendig
  Schlafen in vertrauter Umgebung
  Schnelle Terminvergabe
  Diskrete & persönliche Betreuung
  Abrechnung nach GOÄ – volle Transparenz für Privatversicherte & Selbstzahler
  Regionale Betreuung durch erfahrene Pneumolog:innen und Schlafmediziner:innen

Die ambulante Schlafdiagnostik ist geeignet für:

  • Privatversicherte (alle privaten Krankenversicherungen)
  • Selbstzahler (Abrechnung gemäß GOÄ – Gebührenordnung für Ärzte)

Die Kosten werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen übernommen.